Amtsgericht Bad Liebenwerda


Amtsgericht Bad Liebenwerda
Burgplatz 4
04924 Bad Liebenwerda

Tel.:   (035341) 604-0
Fax:   (035341) 12129

http://www.ag-badliebenwerda.brandenburg.de/

Sprechzeiten:

Mo., Mi., Do., Fr. 9:00 Uhr 12:00 Uhr
Di. 13:00 Uhr 17:00 Uhr
       

Auskünfte und Einsichten in Gutachten nur während der Geschäftszeiten oder nach vorheriger Terminabsprache.

Kopien von Gutachten sind gegen Entgelt im Amtsgericht möglich.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden.
Er muß es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

 

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